Die neuen Öffnungszeiten der Gemeindebücherei sind:
Dienstag: 10 – 12 Uhr und
15 – 18 Uhr
Donnerstag: 10 – 12 Uhr und
14:00 – 16:30 Uhr
Wichtig für Ihren Besuch:
In Baden-Württemberg gilt zur Zeit die Alarmstufe I. Wer eine Kultureinrichtung wie die Gemeindebücherei besuchen möchte, muss geimpft oder genesen sein. Der Nachweis muss in elektronisch lesbarer Form vorgelegt werden. Wir sind verpflichtet, die Daten mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich sieben Jahre sowie Schülerinnen und Schüler an Grund- und weiterführenden Schulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch den Schülerausweis. Dies gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies nachweisen. Sie benötigen dann für ihren Besuch weiterhin nur einen Corona-Schnelltest.
Weiterhin gilt Maskenpflicht – es muss eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske (beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) getragen werden – und der Mindestabstand von 1,5 Metern.
Die Abholung und Rückgabe von Medien ist ohne 2G-Nachweis möglich.
Weitere Informationen zur Corona-Verordnung finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/