Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.
Für Ihren Besuch in der Gemeindebücherei Kusterdingen gilt also:
3G- Zugangs-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet - tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest). Die Nachweise müssen in elektronisch lesbarer Form vorgelegt werden. Wir sind verpflichtet, die Daten mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler an Grund- und weiterführenden Schulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch den Schülerausweis. Dies gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren und nicht in den Ferien.
Weiterhin gilt Maskenpflicht – Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske (beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) tragen, bei Kindern und Jugendlichen genügt eine medizinische Maske – und der Mindestabstand von 1,5 Metern.
Alle Informationen zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/