Liebe Kundinnen und Kunden der Gemeindebücherei Kusterdingen,
Seit dem 04.12.2021 gilt in Baden Württemberg die verschärfte Corona-Alarmstufe II. Für Ihren Bücherei-Besuch gelten deshalb folgende Regelungen:
Es gilt die 2G+ Regelung, das bedeutet, dass alle Besucherinnen und Besucher zu ihrem Genesenen- oder Impf-Nachweis zusätzlich einen negativen Corona-Test vorzeigen müssen. Zusätzlich sind wir durch die neue Verordnung dazu verpflichtet Ihre Test- und Impfnachweise mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen.
Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen weiter keinen Testnachweis vorlegen und sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen. Jedoch gilt diese Ausnahme nun nur noch für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre.
Wichtig: Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, müssen keinen Test vorweisen. Ebenfalls wird kein zusätzlicher Test benötigt, wenn seit der zweiten Impfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind. Dies gilt ebenso für Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt. Sie müssen ihren Genesenen-Status mittels eines PCR-Testergebnisses nachweisen.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies nachweisen. Sie benötigen dann für ihren Besuch weiterhin nur einen Corona-Schnelltest.
Weitere Infos unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf
Folgende Hygieneregeln sind weiterhin zu beachten:
- Tragen einer FFP2-Maske
- Erfassung der Kontaktdaten
- Waschen und Desinfizieren der Hände
- Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten