Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg–für den Aufenthalt in der Gemeindebücherei gelten besondere Regeln: Nur geimpfte, genesene oder getestete Personen(offizieller, tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest) haben Zutritt. Die Nachweise müssen in elektronisch lesbarer Form vorgelegt werden. Wir sind verpflichtet, die Daten mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich sieben Jahre sowie Schülerinnen und Schüler an Grund- und weiterführenden Schulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch den Schülerausweis. Dies gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren und nicht in den Ferien.
Weiterhin gilt Maskenpflicht – Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske (beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) tragen, bei Kindern und Jugendlichen genügt eine medizinische Maske – und der Mindestabstand von 1,5 Metern.
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