Schließzeiten:

Brückentag | Donnerstag, 02.05.2024

Christi Himmelfahrt | Donnerstag, 09.05.2024

Pfingstferien | 27.05. - 31.05.2024

 

 

 

 

 

 

Corona-Regelungen

 

Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.

Für Ihren Besuch in der Gemeindebücherei Kusterdingen gilt also:

3G- Zugangs-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet - tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest). Die Nachweise müssen in elektronisch lesbarer Form vorgelegt werden. Wir sind verpflichtet, die Daten mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler an Grund- und weiterführenden Schulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch den Schülerausweis. Dies gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren und nicht in den Ferien.

Weiterhin gilt Maskenpflicht – Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske (beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) tragen, bei Kindern und Jugendlichen genügt eine medizinische Maske – und der Mindestabstand von 1,5 Metern.

 

Alle Informationen zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

#StandWithUkraine

Wir sind zutiefst erschüttert über den Krieg in der Ukraine. Dieser Krieg ist auch ein Informationskrieg, in dem Fake News, Propaganda und Desinformation gezielt eingesetzt werden. Um dem entgegenzuwirken bietet die Gemeindebücherei Kusterdingen zusammen mit vielen anderen Büchereien im ganzen Land den Zugang zu seriösen und vielfältigen Quellen an, damit alle Menschen bei ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung, Meinungsbildung und politische Teilhabe unterstützt werden können.

Viele Bibliotheken leisten einen wichtigen Beitrag, indem sie in ihren Einrichtungen und auf ihren Webseiten seriöse Quellen und Informationen bereitstellen und so Desinformationen entgegenwirken.

 

Einige exemplarischen Beispiele sind hier zusammengetragen:

Einen Überblick über seröse Informationsquellen und Medien zur aktuellen Situation bietet z.B. die Stadtbibliothek München.

Aktuelle Medien zur Ukraine, Russland, dem Ost-West-Konflikt, Krieg und Europa haben u.a. auch die Hamburger Bücherhallen und die Badische Landesbibliothek   zusammengestellt. Zudem informiert die Badische Landesbibliothek auf ihrem Blog über die derzeitige Situation einiger ukrainischer Bibliotheken und deren wertvollen Sammlungen.

Die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek bietet Geflüchteten aus der Ukraine Zugang zu Arbeitsplätzen, Datenbanken sowie freiem WLan und stellt Räume für Dialog- und Informationsveranstaltungen zur Verfügung.

Die Deutsche Nationalbibliothek hat eine Medienauswahl zu ukrainischer Kunst und Kultur aufbereitet.

Die Hörbücherei für blinde und sehbehinderte Menschen ist als Informationsanbieter für eine spezielle Zielgruppen eine wertvolle Ergänzung. So hat die Bayerische Hörbücherei eine Infoseite zur Ukraine erstellt.

Fachinformationen bietet auch das neue Spotlight "Krieg in der Ukraine" auf dem Bibliotheksportal. Und die Fachzeitschrift BUB hat ein Dossier zum Thema erstellt.

 

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) positioniert sich zum Krieg in der Ukraine:

PM_dbv entsetzt über Angriff Russlands auf die Ukraine_20220225.pdf (e-fork.net)

 

Internationale Stimmen

Auch viele europäische und internationale Bibliotheksverbände haben sich zum Krieg in der Ukraine zu Wort gemeldet:

 

Statement der Europäischen Bibliotheksverbände EBLIDA, NAPLE and Public Libraries 2030

Statement des Internationalen Bibliotheksverbands IFLA

Statement der American Library Association ALA

3G-Regel für den Büchereibesuch

Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg–für den Aufenthalt in der Gemeindebücherei gelten besondere Regeln: Nur geimpfte, genesene oder getestete Personen(offizieller, tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest) haben Zutritt. Die Nachweise müssen in elektronisch lesbarer Form vorgelegt werden. Wir sind verpflichtet, die Daten mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich sieben Jahre sowie Schülerinnen und Schüler an Grund- und weiterführenden Schulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch den Schülerausweis. Dies gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren und nicht in den Ferien.

Weiterhin gilt Maskenpflicht – Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske (beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) tragen, bei Kindern und Jugendlichen genügt eine medizinische Maske – und der Mindestabstand von 1,5 Metern.

Die Abholung und Rückgabe von Medien ist ohne 3G-Nachweis möglich.

Neue Öffnungszeiten ab 01.02.2022

Die neuen Öffnungszeiten der Gemeindebücherei sind:

Dienstag:        10 – 12 Uhr und

                       15 – 18 Uhr

Donnerstag:   10 – 12 Uhr und

                       14:00 – 16:30 Uhr

Wichtig für Ihren Besuch:

In Baden-Württemberg gilt zur Zeit die Alarmstufe I. Wer eine Kultureinrichtung wie die Gemeindebücherei besuchen möchte, muss geimpft oder genesen sein. Der Nachweis muss in elektronisch lesbarer Form vorgelegt werden. Wir sind verpflichtet, die Daten mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich sieben Jahre sowie Schülerinnen und Schüler an Grund- und weiterführenden Schulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch den Schülerausweis. Dies gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren.

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies nachweisen. Sie benötigen dann für ihren Besuch weiterhin nur einen Corona-Schnelltest.

Weiterhin gilt Maskenpflicht – es muss eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske (beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) getragen werden – und der Mindestabstand von 1,5 Metern.

Die Abholung und Rückgabe von Medien ist ohne 2G-Nachweis möglich.

Weitere Informationen zur Corona-Verordnung finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Bücherei ab 18.01.2022 geöffnet

Die Gemeindebücherei Kusterdingen öffnet wieder am 18.01.22.

Vorerst gelten folgende Öffnungszeiten:

Dienstag            10 Uhr - 12 Uhr

                           15 Uhr - 18 Uhr

Donnerstag       10 Uhr - 12 Uhr

Wichtig für Ihren Besuch:

Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Regeln verschärft. Wer eine Kultureinrichtung wie die Gemeindebücherei besuchen möchte, muss geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorweisen. Kinder bis einschließlich sieben Jahre sowie Schülerinnen und Schüler an Grund- und weiterführenden Schulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Berufsschulen sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Nachweis erfolgt hier durch den Schülerausweis. Dies gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren.

Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, müssen keinen Test vorweisen. Ebenfalls wird kein zusätzlicher Test benötigt, wenn seit der zweiten Impfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind. Dies gilt ebenso für Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt. Sie müssen ihren Genesenen-Status mittels eines PCR-Testergebnisses nachweisen.

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies nachweisen. Sie benötigen dann für ihren Besuch weiterhin nur einen Corona-Schnelltest.

Weiterhin gilt die Maskenpflicht – es muss eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske (beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) getragen werden – und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Weitere Informationen zur Corona-Verordnung finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

 

Adresse

Gemeindebücherei Kusterdingen

Hindenburgstraße 5

72127 Kusterdingen

Öffnungszeiten

Dienstag:

10:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:

10:00 - 12:00 Uhr

14:00 - 18:00 Uhr

 

Kontakt

Tel: 0707136322

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