Die Gemeindebücherei Kusterdingen öffnet wieder am 18.01.22.
Vorerst gelten folgende Öffnungszeiten:
Dienstag 10 Uhr - 12 Uhr
15 Uhr - 18 Uhr
Donnerstag 10 Uhr - 12 Uhr
Wichtig für Ihren Besuch:
Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Regeln verschärft. Wer eine Kultureinrichtung wie die Gemeindebücherei besuchen möchte, muss geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorweisen. Kinder bis einschließlich sieben Jahre sowie Schülerinnen und Schüler an Grund- und weiterführenden Schulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Berufsschulen sind von der Testpflicht ausgenommen. Der Nachweis erfolgt hier durch den Schülerausweis. Dies gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren.
Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, müssen keinen Test vorweisen. Ebenfalls wird kein zusätzlicher Test benötigt, wenn seit der zweiten Impfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind. Dies gilt ebenso für Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt. Sie müssen ihren Genesenen-Status mittels eines PCR-Testergebnisses nachweisen.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies nachweisen. Sie benötigen dann für ihren Besuch weiterhin nur einen Corona-Schnelltest.
Weiterhin gilt die Maskenpflicht – es muss eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske (beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) getragen werden – und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Weitere Informationen zur Corona-Verordnung finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/